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Guide · NIS2 · 5 Min. Lesezeit

NIS2-Registrierung: so läuft sie.

Die Registrierung ist die erste NIS2-Pflicht und die einfachste. Trotzdem fehlt rund ein Drittel der erwarteten Einrichtungen: Das BSI zählte am 30.09.2026 20.373 Registrierungen, erwartet werden knapp 30.000.

Stand: 23.10.2026

Wer sich registrieren muss

Jede besonders wichtige und jede wichtige Einrichtung nach §28 BSIG, dazu Domain-Name-Registry-Dienstleister. Ob Sie dazugehören, klären Sie vorher mit der Betroffenheitsprüfung. Wer nur als Lieferant einer betroffenen Einrichtung Anforderungen bekommt, muss sich nicht registrieren.

Die Frist

Registrieren müssen Sie sich spätestens drei Monate, nachdem Sie erstmals oder erneut als Einrichtung gelten (§33 Abs. 1 BSIG). Für alle, die seit dem Inkrafttreten am 06.12.2025 betroffen sind, endete die Frist am 06.03.2026. Das Portal ist seit dem 06.01.2026 offen. Die Nachfrist, die das BSI den Verbänden bis 31.07.2026 in Aussicht gestellt hatte, ist ebenfalls vorbei.

Wer später über die Schwelle wächst oder ein neues erfasstes Angebot startet, hat wieder drei Monate ab diesem Zeitpunkt.

Der Ablauf

  1. Betroffenheit prüfen und das Ergebnis dokumentieren.
  2. Mein Unternehmenskonto (MUK) einrichten. Es basiert auf ELSTER. Sie brauchen die Steuernummer der juristischen Person. Der Aktivierungscode kommt per Brief an die ELSTER-Kontaktadresse des Unternehmens, oft die Buchhaltung, nicht an die Person, die registriert. Planen Sie die Postlaufzeit ein.
  3. Im BSI-Portal mit dem MUK anmelden und die Angaben einreichen. Wer die erste Registrierung anlegt, verwaltet später die Berechtigungen. Klären Sie intern, wer das ist und wer die ELSTER-Zugangsdaten verwahrt.

Welche Angaben verlangt werden

§33 Abs. 1 BSIG nennt:

  • Name, gegebenenfalls Rechtsform und Handelsregisternummer.
  • Anschrift und aktuelle Kontaktdaten, inklusive E-Mail-Adresse, öffentlicher IP-Adressbereiche und Telefonnummern.
  • Den Sektor bzw. die Branche nach Anlage 1 oder 2.
  • Die EU-Mitgliedstaaten, in denen Sie erfasste Dienste erbringen.
  • Die zuständigen Aufsichtsbehörden des Bundes und der Länder.

Ändert sich etwas davon, müssen Sie das unverzüglich mitteilen, spätestens zwei Wochen, nachdem Sie davon erfahren (§33 Abs. 5 BSIG). Öffentliche IP-Bereiche und Kontaktdaten ändern sich häufiger, als man denkt. Legen Sie fest, wer sie pflegt.

Wenn Sie nicht registriert sind

  • Das BSI kann Sie im Einvernehmen mit der zuständigen Aufsicht selbst registrieren (§33 Abs. 3 BSIG) und Unterlagen anfordern, wenn es Anhaltspunkte für eine fehlende Registrierung hat (§33 Abs. 4).
  • Der Bußgeldrahmen für einen Verstoß gegen die Registrierungspflicht reicht bis 500.000 € (§65 BSIG).
  • Öffentlich dokumentierte Bußgeldverfahren gibt es bislang nicht. Das ist kein Grund zu warten: Die Registrierung kostet wenig Aufwand und ist die Voraussetzung für alles Weitere.

Nach der Registrierung

Mit der Registrierung ist keine andere Pflicht erfüllt. Als Nächstes brauchen Sie einen funktionierenden Meldeweg für erhebliche Sicherheitsvorfälle (24 Stunden, 72 Stunden, ein Monat), die Risikomanagementmaßnahmen nach §30 BSIG und eine geschulte Geschäftsleitung, die für die Umsetzung der Maßnahmen sorgt und sie überwacht.

Häufige Fragen

Wie registriere ich mich für NIS2?
Über das BSI-Portal. Die Anmeldung läuft über Mein Unternehmenskonto (MUK) auf ELSTER-Basis. Der Aktivierungscode kommt per Post an die ELSTER-Adresse des Unternehmens.
Bis wann muss ich mich registrieren?
Binnen drei Monaten, nachdem Sie betroffen sind. Für alle, die seit 06.12.2025 betroffen sind, war das der 06.03.2026. Wer die Frist verpasst hat, sollte sofort nachholen.
Was droht ohne Registrierung?
Das BSI kann selbst registrieren und Unterlagen anfordern. Der Bußgeldrahmen reicht bis 500.000 €. Dokumentierte Verfahren gibt es bisher nicht.
Muss ich mich als Lieferant registrieren?
Nur wenn Sie selbst eine betroffene Einrichtung sind. Anforderungen, die über Kundenverträge kommen, lösen keine Registrierungspflicht aus.

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Stand: 23.10.2026

Quellen

Orientierung, kein Nachweis. Dieser Guide ersetzt keine Rechts- oder Prüferberatung.

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